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SONSTIGE PFLEGEANGEBOTE & LEISTUNGEN
Stationäre Hilfe
Trotz aller ambulanten Angebote und Hilfen über
Ehrenamt und Angehörige kann es zu der Situation
kommen, dass die Versorgung nicht mehr sichergestellt
ist. Dann haben Sie die Möglichkeit, in eine stationäre
Einrichtung umzuziehen.
Alle Seniorenheime bieten Ihnen die Möglichkeit, die
Einrichtung anzusehen und kennenzulernen. Auch
hier gibt es in den Heimen neben der Rund-um-die-
Uhr-Versorgung ein Angebot der Freizeitgestaltung
und viele Möglichkeiten, Ihre individuelle und persönliche
Lebensgestaltung so lange wie möglich
beizubehalten. Das 2009 in Kraft getretene Wohn-
und Teilhabergesetz unterstützt Ihre Rechte und Bedürfnisse
in stationären Einrichtungen.
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf und lassen Sie
sich beraten.
Kosten
Anteilmäßig übernimmt die Pflegekasse die Heimkosten.
Außerdem kann sog. Pflegewohngeld beantragt
werden. Der Rest muss aus eigenem Einkommen
und Vermögen gedeckt werden. Reichen die
eigenen Mittel nicht aus, können Sie bei Ihrem Sozialhilfeträger
Mittel beantragen, um die Heimkosten
zu finanzieren. Dieser überprüft Ihre Einkommens-
und Vermögensverhältnisse und gegebenenfalls die
Unterhaltsverpflichtung Angehöriger.
Anträge erhalten Sie bei:
Gemeinde Lindlar
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar
Ansprechpartnerin: Frau Beckmann-Hinrichs
Tel.: 02266 96221
Fax: 02266 967221
E-Mail: andrea.beckmann-hinrichs@lindlar.de
Ansprechpartnerin: Frau Bosbach-Nowak
Tel.: 02266 96224
Fax: 02266 967224
E-Mail: susanne.bosbach-nowak@lindlar.de
Der Oberbergischen Kreis lässt durch eine Pflichtberatung
der kommunalen Senioren- und Pflegeberaterin
bei Personen ohne Pflegestufe und bei Pflegestufe
0 und I zunächst klären, ob eine Versorgung im
Heim durch andere geeignete Maßnahmen verhindert
werden kann.
Pflegestufe 2015
0 231 e
I 1.064 e
II 1.330 e
III 1.612 E
Härtefall 1.995 e
Alten- & Pflegeheime
Eine Auflistung der Alten- und Pflegeheime finden
Sie auf Seite 36 dieser Broschüre.
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